- Voraussetzung für beide Schulen ist die Mittlere Reife oder ein vergleichbarer Abschluss. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Am Kolleg können Sie aufgenommen werden, wenn Sie zudem mindestens zwei Jahre eine berufliche Tätigkeit nachweisen (Ausbildung oder Job). Familiäre Auszeiten oder Arbeitslosigkeit können ggf. anerkannt werden.
- Für das Berufskolleg müssen Sie zudem mindestens eine zweijährige Berufsausbildung oder eine fünfjährige Berufstätigkeit nachweisen oder das einjährige "Duale Berufskolleg Soziales" besucht haben.
Dabei muss Ihr Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie bei mindestens 3,0 liegen, wobei keines der Fächer schlechter als mit "ausreichend" bewertet sein darf.
- Das Kolleg führt Sie in drei Jahren Vollzeit-Unterricht zum Abitur. Sie können nach zwei Jahren mit entsprechenden Noten bereits mit der Fachhochschulreife abgehen. Bis dahin belegen Sie denselben Unterricht wie die Schülerinnen und Schüler des Katholischen Kollegs.
- Das Berufskolleg führt Sie in einem Jahr Vollzeit-Unterricht zur Fachhochschulreife.
- Sowohl das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) als auch die Fachhochschulreife am Kolleg und am Berufskolleg sind staatlich anerkannt.
- Mit dem Abitur können Sie an Universitäten in Deutschland studieren.
- Mit der FH-Reife können Sie an Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz studieren (außer Bayern und Sachsen).
Darüber hinaus können Sie durch das Ablegen weiterer Prüfungen (z.B. Delta-Prüfung) auch die Zugangsvoraussetzungen für Universitäten und Pädagogische Hochschulen erwerben.
